Der Wunsch des Menschen nach spontaner Mobilität die das zeitaufwendige Einspannen der Pferde …
Anzahlung bei Leasing
Vorauszahlung für Leasing, 01.02. usw. die Verbuchung "Leasingaufwendungen an Kreditinstitute (100 â'¬)" vorgenommen wird. Der Betrag der Teilzahlungen ist abhängig aus der Anzahlung, so dass die Anzahlung "periodisch" aufgeteilt werden muss.
Wie wird die Abgrenzung mit der Anzahlung grundsätzlich verbucht (auch das Tag und der Höhe nach sind wichtig)? Zweitens: Ist es von Bedeutung, diese genau auf den Monat zu verteilen (habe ich das nicht im zweiten Antrag jetzt getan)?
Operate-Leasing ist ein Leasingvertrag, bei dem die Ware immer mit dem Vermieter abgerechnet wird und Finanzierungsleasing ein eigenständiger Leasingvertrag ist, bei dem die Abrechnung nicht eindeutig ist und ich zunächst die BMF-Briefe durchgehen muss. Doch ob es nun Finance-Leasing oder Operate-Leasing genannt wird, ist dennoch gleich. Damit meine ich die Ausprägung, in der sie vom Vermieter abgerechnet wird.
I hätte ja auch ein Pachtvertrag mit Kaution aufnehmen kann, dass wäre das gleiche ist. --> Das Operating-Leasing ist ein Leasingvertrag, bei dem die Ware immer mit dem Vermieter abgerechnet wird und das Finance-Leasing ein eigenständiger Leasingvertrag ist, bei dem die Abrechnung nicht eindeutig ist und ich zuerst die BMF-Briefe durchgehen muss. Im Falle von Operating-Leasingverhältnissen wird die Bilanz grundsätzlich vom Vermieter und im Falle von Finanzierungs-Leasingverhältnissen vom Mieter aufgestellt.
Dort schauen wir auch nicht in Wöh oder so, sondern in http://www.bwl-bote.de/20071109. htm, in den BMF-Brief vom 19.04. 1971 (IV B/2 â " S 2170 â" 31/71, SStBl I 1971, S. 264) zur einkommensteuerlichen Beurteilung von Leasing-Verträgen über mobile Wirtschaftsgüter (das so genannte Mobilienleasing-ErlaÃ) und den BMF-Brief von21. Aber ob es jetzt Finance Leasing oder man es Operate-Leasing nennen soll, ist trotzdem dasselbe.
Damit meine ich die Ausprägung, in der sie vom Vermieter abgerechnet wird. Danach verbucht der Mieter ausschließlich (bei Belastung der Bank) Leasingausgaben, Umsatzsteuer AN-Bank. Dort gibt es keinen RAP, denn die Leasinggesellschaft verbucht mit Gewissheit zeitgenau. Begründung ad absurdum: Wenn Finanzierungsleasing immer vom LB abgerechnet wird, warum müssen verwirren wir uns dann durch diese Formulierungen von rätselhaften von berüchtigten Sportereignissen oder warum gibt es die Dekrete dann überhaupt?
Lediglich Erklärung ist, dass wir beide eine andere Verständnis als Operate-Leasing haben. Haben Sie nach der Umsetzung eines Dekrets festgestellt, dass das Landgericht eine Bilanz hat, dann ist dies Operating-Leasing für Sie? Unter Operating-Leasing ist der Mietpreis nach §§ 535 ff. zu verstehen. Bürgerlichen Gesetzbuches (und halten damit den Terminus "operate Leasing" für vollständig überflüssig).
Dennoch gibt es auch Leasing, das keine Vermietung ist (nämlich wenn keine Kündigungsrecht und Abwälzung des Anlagerisikos auf Mieter" und dennoch beim Vermieter ausgeglichen ist, oder? Meine Problematik mit der Kaution ist jedoch unabhängig dieser "Meinungsverschiedenheit" und immer noch nicht gelöst. Begründung ad absurdum: Wenn Finanzierungsleasing immer am LB abgerechnet wird, warum müssen stöbern wir dann durch diese Formulierungen von Bürokraten oder warum gibt es die Verordnungen dann von überhaupt?
Unter Operating-Leasing ist der Mietpreis nach §§ 535 ff. zu verstehen. Bürgerlichen Gesetzbuches (und halten damit den Terminus "operate Leasing" für vollständig überflüssig). So kann man es zwar formulieren, aber die Diskussion wird dabei nicht zu überflüssig: Haben Sie schon einmal einen Mandanten im bürgerlich-rechtlichen Sinn erlebt, der eine Vorauszahlung auf eine gemietete Immobilie zahlt? Für Operate Leasing fällen, d.h. für die Abrechnung beim LG, bestehen keine Vorauszahlungen.
Jeder, der eine Anzahlung macht, hat ein Finanzleasing. Nehmt das und ignoriert die Mietvertragsverzichte. Die LB bilanziert eine geleaste Anlage. Der unterschreibt den Deal. Abnahme des Leasinggegenstandes. Ich weiß, dass die Reservierungen für Bilanzen mit BN, sie sind seltsam einfacher für mich..... So andere Ausgestaltung unabhängig von Leasing: Gehen wir davon aus, dass müsste am 01.01.2008 eine Ausschüttung erfolgt, die mit monatlichen Ausgaben (01.01., 01.02. etc.) bezahlt werden kann.
Die " Art und Weise " ist keine buchungsrelevante Bezeichnung für die für Derjenige, der einen Gegenstand freischaltet, d.h. erwirbt, kann eine Einzahlung tätigen. Sie könnte höchstens dabei zusammenhängen, denn wie die noch nicht erlittene Trennung zwischen Operating und Finance Leasing: Wer eine Vorauszahlung macht, hat einen Finance-Leasingvertrag. Es ist für die relevante Sache.
Wenn ein Operating-Leasingverhältnis vorliegt, kann es keine Anzahlung geben, da es sich bei den geleisteten Vorauszahlungen per Definition um Teilrückzahlungen einer Verbindlichkeit handelt. Aber es gibt kein Verschulden an einem Autovertrag, oder hat ein Pächter (Pächter!) jemals eine Anzahlung auf seine Ferienwohnung gemacht? Kurzgesagt: Für das Operating Leasing gibt es keine Anzahlung.
- -> Es gibt Finanzierungs-Leasing (also "Finanzierungs-Leasing" nach der Begriffsbestimmung und Demarkation zu mieten in der wohlbekannten Verfügung der OFD Frankfurt am Main vom 06.03.1998, in NWB EN-Nr. 897/199 mit Ausgleich mit dem Fahrgastamt zu lesen sowie zu hinterlegen und folgende folgerichtige Folgerung zu ziehen: Hätte I right, then you are not aware of the issue or never encountered it und you cannot help me.
Denn beide auf dem gleichen Wissen für mir hinausläuft, wäre die Sache damit (für du) macht :blinzeln: Mir sind viele namhafte Lehrbücher bekannt und keiner von ihnen ist in der Lage, bei der Umsetzung des Inhalts der Leasingverordnungen den Wert zu reproduzieren vollständig zu ermitteln. Daher sind allein diese BMF-Briefe bestimmend (und natürlich auch die anderen Ergüsse unserer beliebten Steuerverwaltung) und ich rüge ebenfalls davor, die für die Zuordnung eines Lehrbuchs zu verwenden.
Dabei hatte ich Wöhe nur zu seiner grundsÃ?tzlichen Auslegung angefÃ?hrt, dass es Finanzierungsleasing mit beidseitiger Abgrenzung gibt. --> Hello CK, du bist mit Harry ganz simpel zum weltgrößten Leasing-Feind vermutet, der, dann deute ich jetzt mal schlicht deinen "Prinzipaldialog", wegen seiner inhaltlichen Missfallen ggü. das L., kein Wunsch hatte dir zu gehn.
Egal ob Operate Leasing oder Finanzierungsleasing..... Lassen Sie uns über die Situation einig sein, in der ein Vermögenswert immer mit dem Vermieter saldiert ist. Vermietung von Sonderzahlungen ARAP an die Hausbank. Best, --> Hallo Conny, aber das erfordert Operatives Leasing, d.h. die Berücksichtigung der Leasing-Raten als Aufwand. Exakt das verträgt selbst aber nicht mit der Laufzeit des Finanzierungsleasings, denn wenn eine Sache erst einmal bezahlt ist, kann man keine ARAP für Prepaid-Rückzahlungen verbuchen, denn Rückzahlungen sind keine Ausgaben.
Darum ging es hier; es hat nichts mit "Leasingfeindlichkeit" zu tun. Lediglich über eine Ablehnung der sehr veralteten Leasingverordnungen hinaus tritt in der Realität die Bilanzierungsvariante durch den Vermieter auf. Die Dekrete habe ich auch richtig interpretiert, bei der Bilanzbestimmung geht es immer um die Fragestellung nach der normalen wirtschaftlichen Nutzung oder der damit verbundenen Vertragslaufzeit.
- -> Die Variante der Rechnungslegung durch den Vermieter tritt in der Realität über eine Ablehnung des Inhalts der sehr veralteten Leasingverordnungen hinaus auf. Die Leasingverordnungen sind wirklich nicht frisch, aber das ist wahrscheinlich nicht einmal eine große Rolle: Wenn es oben "Finanzierungsleasing" genannt wird, und wir das ernst meinen, wird eines im Zuge des Leasingvertrags erstattet.
Allein das wäre bereits der Anlass für die Freischaltung beim Pächter, denn dieser finanzieren sowieso?in Unwissenheit der Vertragsdaten, die mir nicht bekannt sind. Um es kurz zu machen: hier wäre ine Anzahlung eine Reduzierung der Haftung und kein ARAP. So war es beim Pächter, der keine Anzahlung auf seine gemietete Wohnung zahlt.... die Sache hat schlichtweg nicht gepasst!