Auslandsdarlehen

Fremddarlehen

Hier finden Sie das perfekte deutsche Auslandsleihfoto. Vorzüge ausländischer Kredite; Warum ein solcher Kredit; Trotz negativem Schufa-Eintritt? Für Privatpersonen, aber auch für Handwerker ist der Auslandskredit sehr interessant.

Externe kommerzielle Kreditaufnahmen (kurz EZBen) unterliegen in Indien seit langem strengen Beschränkungen. Es ist jedoch wichtig zu beachten, dass nicht jedes Auslandsdarlehen gleichzeitig ein Fremdwährungskredit ist.

Der Erfindungsreichtum der Kreditinstitute bei SWAP- und CAP-Transaktionen

Die Rückzahlung des Darlehens möchte ich gerne zu jeder Zeit ohne Vorfälligkeitsentschädigung vornehmen können. Einerseits wurde den Verbrauchern die Aufnahme eines variablen Kredits angeboten, dessen Zinssatz sich an der Entwicklung des EURIBOR orientiert, d.h. an einem im Interbankenhandel geltenden kurzlebigen Geldmarktsatz. Zu diesem Zweck wurde dem EURIBOR eine Prämie (z.B. 1%) hinzugefügt. Es ist bekannt, dass Kredite mit variabler Zinssatzhöhe unter Einhaltung einer vierteljährlichen Frist entschädigungslos zurückgezahlt werden.

Andererseits sollte der Verbraucher ein Zinscap-Geschäft zugleich so abschliessen, dass die BayernLB dem Verbraucher bei Überschreiten einer Zinsobergrenze von EURIBOR (z.B. 5%) einen Zinszuschuss in folgendem Umfang zahlt: Der Verbraucher sollte die untere Zinsobergrenze (z.B. 4%) absichern. Bei Unterschreitung dieser Obergrenze war der Auftraggeber daher gezwungen, der Hausbank einen Mindestzinssatz zu garantieren.

Der vom Kunden gezahlte Zinszuschuss war damit derselbe: Die Zinsen wurden vom Kunden gezahlt: Zusammenfassend lässt sich sagen, dass die vorgeschlagene Finanzierungsmöglichkeit wie folgt aussieht: bei einem EURIBOR von über 5%: Die Kundin oder der Kundin bezahlt den EURIBOR zuzüglich Zuschlag, sie oder er erhält den EURIBOR abzüglich Zinsschranke, insgesamt: EURIBOR+Zuschlag -(EURIBOR-Zinsschranke )=Zinsschranke + Zuschlag Im Beispiel bezahlt der Kundin oder der Kundin 6%. Bei einem EURIBOR zwischen 4% und 5%:

Die Kunden zahlen EURIBOR plus Zuschlag, sie erhalten nichts und zahlen auch nichts aus dem zinsbegrenzenden Geschäft: EURIBOR+ Zuschlag Im Beispiel bezahlt der Konsument einen beliebigen Zins zwischen 5 und 6%. Bei einem EURIBOR unter 4%: Die Kunden zahlen zum einen EURIBOR zuzüglich Zuschlag und sichern zum anderen die untere Zinsgrenze mit Zins-Obergrenze minus EURIBOR insgesamt: EURIBOR+Zuschlag +(Zinsobergrenze -EURIBOR)= Zins-Obergrenze + Zuschlag In dem Beispiel bezahlt der Kunden 6%.

Die Zinsen waren nach Abschluß dieser Transaktionen noch auf dem Weg nach unten, so daß zu einem bestimmten Zeitpunkt die untere Zinsgrenze überschritten wurde, aus der der Auftraggeber bei einem Gesamtbetrag von 6% neben dem veränderlichen Zinssatz auf das Darlehen auch den Zinszuschuß zu verdienen hatte. Dies beunruhigte die Verbraucher, und sie erinnerten sich an den in Ziffer 3 zum Ausdruck gebrachten Willen, die vorzeitige Rückzahlung ohne Entschädigung vorzunehmen.

Tatsächlich war das variabel verzinsliche Kredit unter Einhaltung der dreimonatigen Frist entschädigungslos zurückzuzahlen. Die Kreditgeberin verlangte jedoch eine Stornogebühr für die frühzeitige Stornierung des Zinsbegrenzungsgeschäftes, die sie wie folgt rechtfertigte: Durch die Zinscap-Vereinbarung sicherte sie sich einen Zinseinnahmen in Höhe der oberen Zinsgrenze minus EURIBOR über ihre Dauer. Sie würde auf diese Erträge verzichtet, wenn sie die Zinsbindungsvereinbarung entschädigungslos kündigen würde.

Es gibt noch eine zweite Art von variablen Krediten und Festzinsen: Auch hier wird dem Verbraucher ein variabler Kredit angeboten. Allerdings wird dieses variabel verzinsliche Kredit in einer Fremdwährung (z.B. CHF-Darlehen) abgeschlossen. Gegenstand des Swapgeschäfts ist die Verpflichtung der Hausbank, dem Verbraucher monatlich den variablen Zinssatz im Verhältnis zum Nennkapital (= Fremdkapital in CHF) zu erstatten.

Damit verzinst sich die BayernLB mit dem veränderlichen Fremdkapital. Demgegenüber ist der Auftraggeber verpflichtet, das Nennkapital (= Fremdkapital in EUR) jeden Kalendermonat zu einem Festzinssatz zu verzinsen. In diesem Fall ist der Auftraggeber verpflichtet, die Zinsen zu zahlen. Auf ein in EUR notiertes Kreditgeschäft bezahlt der Auftraggeber einen Festzinssatz. Bei weiter sinkenden Zinsen begannen die Verbraucher erneut, das variabel verzinsliche Kreditgeschäft mit einer Frist von drei Monaten zu beenden, da keine Frühtilgungsgebühr fällig wurde, sondern eine Stornogebühr für die Swapvereinbarung, die das äquivalent zu einer Vorfälligkeitsgebühr über die Rücktür wieder einführte.

Sie hatte mit dem Vorwand beworben, dass es eine Möglichkeit der vorzeitigen Rückzahlung des variabel verzinslichen Darlehens ohne Kompensation gebe (Wunsch 3). Eine Beratungsfehler setzen das Bestehen eines Beratungsvertrages zwischen der BayernLB und dem Auftraggeber voraus. Zeigt der Bankkunde an einer solchen Finanzberatung Anteil und macht ein Bankmitarbeiter nicht nur auf die Kennzahlen eines Finanzierungsangebotes aufmerksam, sondern beraten ihn auch in einer auf die besonderen Belange des Kreditnehmers zugeschnittenen Form, so ist ein Beratervertrag abgeschlossen.

Prinzipiell ist es die Pflicht des Finanzberaters, seinen Mandanten umfassend und korrekt zu erziehen. Kompliziertes Finanzierungsangebot für nicht besonders geschäftserfahrene Kundinnen und Endkunden ist die Zusammenführung einer rückzahlungsfreien Kredit- und Lebensversicherung (BGH NJW 1989, 1667, OLG Frankfurt WM 2002, 549) sowie die Zusammenführung von Überbrückungsfinanzierung und einem zu sparenden Bausparvertrag mit dem OLG Celle (NJW-RR 1990, 878).

Es besteht eine gute Chance, dass zu den Erzeugnissen, die einen erhöhten Beratungsbedarf erfordern, auch Bauwerke gehören, die aus einer Mischung aus einem Variabeldarlehen mit Zinscap-Vertrag oder einem Variabeldarlehen im Ausland mit einem Swap-Vertrag besteht. Das Risiko, solche Transaktionen zu vereinbaren, besteht darin: Bemessungsgrundlage für den Monatszinsausgleich ist nicht das effektiv in Anspruch genommene Kreditvolumen, sondern das durch den Swap oder die Zinsbindungsvereinbarung gesicherte Anrechnungskapital.

Wird das Ratingkapital der Swap- oder Zinscap-Vereinbarung in zwei Teilbeträge aufgeteilt, nämlich den Teil, der durch ein aufgenommenes variabel verzinsliches Darlehen ausgeglichen wird, und den Teil, der nicht durch ein aufgenommenes Darlehen ausgeglichen wird, so ist für den zweiten Teil eine Zinssatzwette anzuwenden, die den Kreditnehmer in Abhängigkeit von der Ent -wicklung eines veränderlichen Referenzzinses zur Zahlung oder zum Erhalt von Leistungen zwingt oder ermächtigt.

So kann die Rechtslösung durch Beratungsfehler dazu beitragen, dass der Kreditnehmer in die gleiche Lage gebracht wird, als ob die Hausbank ihn umfassend und richtig informiert hätte. Der Unterschied zwischen dem Bezugsmodell und der im Rahmen des variabel verzinslichen Darlehens und dem Swap- oder Zinsbindungsgeschäft erfolgten tatsächlichen Finanzierungen müsste an den Kreditnehmer zurückgezahlt werden.

Möglicherweise ist die ausgewählte variable Kreditfinanzierungsstruktur in Verbindung mit einer Zinscap-Vereinbarung eine wirtschaftlich selbständige Einrichtung. Die Fragestellung ist, ob die ausgewählte Finanzierungsform als Festdarlehen oder als variabel verzinsliches Kredit behandelt werden soll. In § 489 Abs. 1 S. 1 BGB (vormals 609 a BGB) wird ein festverzinsliches Kredit als ein Kredit bezeichnet, "für den für einen gewissen zeitlichen Rahmen ein Festzinssatz festgelegt worden ist".

Denn wer wird einen Zinsbegrenzungsvertrag für ein Kreditgeschäft abschließen, wenn zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses feststeht, dass eine der Vertragsparteien diesen Zinsbegrenzungsvertrag unverzüglich in anspruch nehmen würde? Demnach ist die komplette Finanzierung wie ein Kredit mit variablen Bedingungen zu betrachten. Sie können jedoch nach Ablauf einer Kündigungsfrist von drei Monaten beendet werden (§ 489 Abs. 2 BGB).

Dementsprechend würde jede für die Beendigung einer Zinsbindungsvereinbarung zu zahlende Vergütung, die sich über einen Zeitabschnitt von drei Jahren erstreckt, eine nicht zulässige Beendigungsbeschränkung bedeuten. Das Resultat für einen veränderlichen Auslandskredit mit einer ergänzenden Swap-Vereinbarung ist unterschiedlich. Der Kreditnehmer bezahlt in diesem Falle einen monatlichen Festbetrag auf der Grundlage eines Festzinssatzes und eines fixen Nennkapitals über die gesamte Festzinsperiode.

Allerdings gehen die vorstehenden Erwägungen davon aus, dass die beiden getätigten Transaktionen tatsächlich eine ökonomische Dimension haben. Das Vorliegen einer wirtschaftlichen Verbindung zwischen den beiden Transaktionen wurde bis auf Ausnahmefälle im Rahmen von geförderten Immobilientransaktionen durch die Spruchpraxis geregelt und bisher überwiegend danach bewertet, ob eine der beiden Transaktionen auch ohne die andere getätigt worden wäre (Lwowski im Bankratenhandbuch, § 81, Abs. 120).

Es deutet nichts darauf hin, dass ein Zinsbegrenzungsgeschäft oder ein Swap abgeschlossen worden wäre, auch wenn die Kreditverhandlungen fehlgeschlagen wären. Die zum variablen Kredit komplementären Transaktionen hätten in diesem Falle den charakteristischen Charakter einer Zinssatzwette gehabt, eine Transaktionsform, die von den Verbrauchern nie vorgesehen war. Es ist daher sehr wahrscheinlich, dass die komplementären Transaktionen nicht ohne den gleichzeitigem Darlehensschluss abgeschlossen werden.

Erschwerend kommt die Fragestellung hinzu, ob der Kunde auch ohne das geschlossene Zinsbindungsgeschäft ein Anteil an variabler Kreditfinanzierung ohne unbegrenztes Zinsänderungsrisiko gehabt hätte. Unter der Annahme, dass die drei Kundenwünsche vorliegen, hätte der allein geschlossene Variablenkredit diese nicht erfüllet, da dem Kredit eine Sicherung gegen nach oben eilende Zinsen fehlte (Wunsch 2).

Daher ist es schwierig, sich vorzustellen, dass der Kunde mit den Anforderungen 1-3 sich darauf geeinigt hätte, nur einen variablen Kredit ohne Zusatzvereinbarung abzuschließen. Daher deutet vieles darauf hin, dass die beiden Unternehmen zusammen eine einzige Wirtschaftseinheit darstellen. Für das Kreditgeschäft in Verbindung mit einer Zinsbindungsvereinbarung wurden die Rechtsfolgen des Bestehens einer ökonomischen Maßeinheit für beide Transaktionen bereits dargestellt.

Eine finanzielle Ausgleichsverpflichtung für die vorgezogene Beendigung der Zinsbindungsvereinbarung stellt in diesem Falle eine Einschränkung des bisherigen, drei Monate dauernden Kündigungsrechts dar und wäre daher ungültig. Besorgnis über die Qualifikation eines Finanzierungskonstruktes als ökonomische Instanz besteht vor allem unter dem Blickwinkel der Rechtsfolgen und nicht unter dem Blickwinkel der Klassifizierung der unter dem Kriterium der ökonomischen Instanz gefundenen Tatsachen.

Daher kann nicht auszuschließen sein, dass ein Richter auf diese Weise eingereichte Rechtssachen unter dem Aspekt der Rechtsfolgen qualifizieren und dennoch die ökonomische Zusammengehörigkeit des Darlehensvertrages und des Zinsbegrenzungsvertrages ablehnen könnte. Bei Vorliegen einer Wirtschaftseinheit würde die Einführung einer Liquidationsgebühr für die frühzeitige Rückzahlung des Zinsbegrenzungsgeschäftes eine Einschränkung des geltenden dreimonatigen Kündigungsrechts bedeuten und wäre in denjenigen Abschnitten zu erstatten, die sich auf Termine außerhalb von drei Monaten erstrecken.

Bei der Errichtung von Swapgeschäften und variablen Auslandskrediten führt die wirtschaftliche Maßeinheit zu keinen für den Kreditnehmer erkennbaren positiven rechtlichen Konsequenzen. Bei Geschäften, die nach dem 01.07.2002 abgeschlossen werden, kommt das neue Recht der sogenannten Financial-Futures-Geschäfte zur Anwendung. Die Gesellschaft muss den Konsumenten über die Gefahren solcher Transaktionen in schriftlicher Form unterrichten, ggf. gegen Unterzeichnung.....

Eine Verletzung der Informationspflicht hat in jüngster Zeit nicht mehr zur Nichtbindung solcher Transaktionen geführt, sondern lediglich zur Haftung auf Schadensersatz. Nach Unterschreitung der Zinsuntergrenze könnte die Hausbank vom Kreditnehmer die Differenzbeträge zwischen Zinssatzobergrenze und Referenzzins einfordern; bei Überschreitung der Zinssatzobergrenze könnte der Kreditnehmer dagegen eine Rückerstattung in der Größenordnung der Differenzbeträge zwischen Referenzzins und dieser Höchstgrenze einfordern.

F. Als Spiel gilt auch das Geschäft, bei dem zwei Vertragsparteien einen Liefervertrag über Waren oder Sicherheiten abschließen, die nicht zur Ablieferung der Waren oder Sicherheiten bestimmt sind, sondern sich gegenseitig ausschliesslich die Abweichung zwischen der vertraglich festgelegten Gegenleistung und dem zum Lieferzeitpunkt gültigen Börsenkurs des Vertragsgegenstands zurückerstatten sollen.

Diese Transaktionen unterlagen bis zur Novellierung des BGB am 01.01.2002 den selben rechtlichen Konsequenzen wie Spiele und Wetten (Differenzeinwand). Unter 63 BÖRSG versteht man solche Transaktionen, die der Bundesfinanzminister mit Einwilligung des Bundesrates durch Verordnung untersagt oder eingeschränkt hat. Dagegen betrachtet die Firma Schwäbisch (Kommentar zum Börsegesetz, 50-70 Abs. 7) keine Transaktionen zwischen einer Hausbank und einem Bankkunden, ohne dass die Hausbank eine weitere Marktverbindung mit einem anderen Bankkunden als Termingeschäft aufbaut.

Das ausschliesslich zwischen der Gesellschaft und dem Kunden abgeschlossene Rechtsgeschäft ist in diesen Faellen so zu bewerten, als ob ein Kundenauftrag nicht erfuellt worden waere. Sollte eine Hausbank die Verpflichtungen aus dem abgeschlossenen Kaufvertrag selbstständig übernommen haben, ohne das Zinsbindungsgeschäft weiterzugeben, blieben nach Schwarks Auffassung der Einwand gegen das Spiel und die Differenz möglich.

Unter bestimmten Voraussetzungen könnte dann der Teil des Zinsbegrenzungsgeschäfts, der sich auf den nicht genutzten Teil der Darlehensgrenze bezieht, als Differenztransaktion mit der Konsequenz der Invalidität eingestuft werden, da dieser Teil im Gegensatz zu dem anderen Teil des Geschäftes, der sich auf das tatsächlich geliehene Eigenkapital bezieht, keine ökonomische Funktion hatte. Aus Sicht des ökonomisch gebundenen Unternehmens ergibt sich jedenfalls für ein Bauwerk mit einer zusätzlichen Zinsbindungsvereinbarung die Möglich-keit, nahezu den gesamten Betrag der gezahlten Abwicklungsgebühr zurückzuerhalten.

Sie beinhaltet viele neue Bestimmungen, die sich auf das VerhÃ?ltnis zwischen dem Immobilienkundenkreditnehmer und seiner Hausbank auswirkt.

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