Der Wunsch des Menschen nach spontaner Mobilität die das zeitaufwendige Einspannen der Pferde …
Auto Schufa
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Das neue Betrugswarnungssystem für Versicherungsunternehmen, das nicht nur die Kfz-Branche, sondern fast alle Branchen umfasst, wird am kommenden Freitag, den 13. Mai 2011, eingeführt. Wie die Schufa wird sie heute als Kreditagentur für Versicherungen geführt. Reklamationen können unter der oben angegebenen Anschrift oder bei dem Versicherungsunternehmen, das die Meldung gemacht hat, eingereicht werden. Gemäß GDV können Menschen (Versicherungsnehmer, Verletzte, Versicherungen, auch Zeugen) oder Gegenstände wie z. B. Kraftfahrzeuge oder Bauten berichtet werden. Ungewöhnliche Schadenskumule, Sonderfolgen von Schäden, Gefahren und Begleiterscheinungen bitte nachfragen.....
Kaskoversicherung ist Sachversicherungen, und wer in zwei Jahren einen Verlust in einer anderen Sachversicherungen und zwei Steinschlag-Schäden an der Autoglasscheibe hat, darf jetzt wirklich kein Betrug mehr sein. Erst der Eintritt ist ein Anlass für den Versicherungsgeber, ihn genau zu prüfen. Das neue Betrugswarnungssystem für Versicherungsunternehmen, das nicht nur die Kfz-Branche, sondern fast alle Branchen umfasst, wird am kommenden Freitag, den so genannten Tag, eingeführt.
Wie die Schufa wird sie heute als Kreditagentur für Versicherungen geführt. Mal ist die Verlockung groß, mal das Gefühl der Ungerechtigkeit dementsprechend gering: Ein erneuter Zufall begegnet einem anderen. Die Expertise ist ein Hilfsmittel zur Abschätzung des Schadensbildes. Dies schützt jedoch nicht den Experten, sondern den Geschädigten. Verursachte der Betroffene selbst die Mangelhaftigkeit des Sachverständigengutachtens, weil er dem Experten wichtige Erkenntnisse vorenthielt, so ist er nicht mehr schützenswert.
In jedem Fall werden die Kosten für das Gutachten nicht ersetzt, in einigen Fällen auch nicht der entstandene Nachteil. Der Wagen hatte bereits einen alten Defekt, der während des Totalschadens "unsichtbar" wurde. Die Gutachterin lernt nichts über den alten Verlust und zieht ihn bei der Bestimmung des WBW nicht in Betracht. Der Wagen hatte weitere Behinderungen, zum Beispiel einen bereits erkennbaren Motorschaden, ein laut schreiendes Schaltgetriebe oder ähnliches.
Der Wagen hatte bereits einen zufälligen Defekt, der umfangreich instandgesetzt wurde. Die Verletzte verheimlicht dem Experten den bisherigen Sachverhalt, was wiederum zu einem überhöhten WBW führen kann. Der Wagen hatte einen Unfall, der nicht behoben wurde. Die neuen Schäden decken den bisherigen ab. Die Verletzte verbirgt den entstandenen Altlasten vor dem Experten. So zeigt das Sachverständigengutachten zu hoch angesetzte Instandsetzungskosten.
Es liegt ein separater Altlastenschaden vor, von dem der Verletzte geltend macht, dass er ebenfalls aus dem laufenden Verkehrsunfall stammt. Die Gefahr der Entdeckung ist viel höher als der Verletzte und einige Werkstätten denken. Dies trifft in jedem Fall zu, wenn der alte Schaden bei einer Versicherungsgesellschaft angemeldet und bereits einmal in Rechnung gestellt wurde. Der Grund dafür ist, dass die Versicherungsunternehmen bereits jetzt stark miteinander verbunden sind.
Bei der ersten Rechtsschutzgruppe, in der der alte Schaden verdeckt wird und unter dem Gesamtschaden abfällt, was zu einem übermäßig großen WBW führen kann, erhält der Verletzte auf keinen Fall die Sachverständigenkostenerstattung. Inwiefern ein in diesem Umfang korrigiertes zweites Sachverständigengutachten es ihm ermöglicht, Schadensersatz zu verlangen, ist davon abhängig, wie weit der Betroffene nun den alten Schaden genau quantifizieren kann.
Er hat nur dann eine Perspektive, wenn dies bei der Firma Heiler und Pfännig gelingen sollte, z.B. weil noch ein uraltes Sachverständigengutachten liegt. Ist der Betroffene ehrlich und legt den alten Sachschaden offen, gilt 287 ZPO, nach dem ein nicht oder nur mit übermäßigem Kraftaufwand quantifizierbarer Sachschaden "geschätzt" werden kann. Versuchte der Verletzte jedoch zu betrügen, so erhebt die Judikative höhere Ansprüche an den Beweis, da er dann in Bezug auf die mögliche Fluktuation sspanne weniger grosszügig ist.
Die Tatsache, dass es sich bei der ganzen Sache auch um einen Betrugsversuch handelt, ist offensichtlich. Reicht der Versicherungsgeber eine Strafanzeigen ein, hat dies Konsequenzen. Die Frage, ob der Käufer des Restwertes getäuscht wurde, ist davon abhängig, wie stark der alte Sachschaden für die Kalkulation relevant ist. Wenn das WBW zu hoch ist, weil dem Gutachter andere Schäden am Auto vorenthalten wurden, ist das Sachverständigengutachten auch in einer dem Verletzten zuzurechnenden Art und Weise unzutreffend.
Daher müssen die Aufwendungen für das Sachverständigengutachten nicht ersetzt werden. Die Frage, ob der eigentliche Leistungsanspruch noch gerettet werden kann, ist davon abhängig, ob der andere Leistungsschaden danach verlässlich begrenzt werden kann: Wenn das Fahrzeug noch anwesend ist, kann der Beschädigung von dem durch den Unfall entstandenen Beschädigung unterschieden werden. Selbst wenn ein Kalkulationsschema für den anderen Sachschaden verfügbar war, kann noch etwas passieren.
Hier trifft das Strafverfolgungsrecht doppelt zu: Der erste Schritt ist ein Betrugsversuch gegen den Täter und den zahlungspflichtigen Versicherungsunternehmen. Die zweite Handlung ist ein kompletter Schwindel gegen den Kunden um den Restwert. Auch der Betroffene als Verkäuferin des Objekts kann sich nicht mit einem "Ich habe nicht einmal beanstandet, dass der Antrieb noch läuft...." entschuldigen, denn hier lügt der Schwindel in Schweigen.
Wird ein wertrelevant behobener Altlastenschaden verdeckt, ist das Sachverständigengutachten in Bezug auf das WBW - dem Verletzten zuzurechnen - unzutreffend, dessen Aufwendungen nicht ersetzt werden. Stehen für die alte Instandsetzung noch Unterlagen zur Verfügung, kann das Sachverständigengutachten im Sinne von 287 ZPO auch nachträglich hinreichend genau berichtigt werden.
Es gibt jedoch einen Betrugsversuch. Verheimlicht der Betroffene einen verdeckten Altlastenschaden, ist das Sachverständigengutachten in Bezug auf die festgestellten Instandsetzungskosten und ggf. in Bezug auf eine dem Betroffenen zuzurechnende voraussichtliche kaufmännische Abschreibung fehlerhaft. Eine Rückerstattung der anfallenden Gebühren erfolgt nicht. Dem ehrlichen Betroffenen wäre es wieder einmal gelungen, über großzügige Schätzwerte im Sinn von § 287 ZPO zu verfügen.
Um die Forderung als solche zu sichern, muss der Unredliche nun in der Lage sein, den alten Schaden im Einzelnen nachzuweisen. Wiederum handelt es sich um einen Betrugsversuch auf Kosten des Versicherungsunternehmens. Ein Missbrauch der Werkstätte ist ebenfalls erdenklich. Die Reparaturanweisung mit der Aufforderung, dem Versicherungsunternehmen eine Rechnung zu stellen, beinhaltet nämlich unmittelbar die implizite Aussage, dass alles auch fakturiert werden kann, weil es auf den vorliegenden Schaden zurückzuführen ist.
In jedem Fall, wenn der in dieser Hinsicht unredliche Verletzte nicht in der Position ist, selbst zu zahlen, ist auch der für den betrügerischen Versuch notwendige Verlust entstanden. Wenn aber die Werkstätte von dem alten Sachschaden erfährt, weil sie das Auto im Erhaltungszustand vor dem laufenden Unglück kennen, hat sie keinen Nachteil, weil der Fehler nicht vorhanden ist.
Kann der durch den neuen Unfall offensichtlich entstandene Sachschaden durch Berechnung von Schäden an anderer Stelle im Fahrzeug begrenzt werden, so werden dem betrügerischen Geschädigten die Kosten des Sachverständigengutachtens nicht ersetzt, da das Sachverständigengutachten auf seine Initiative hin fehlerhaft ist. Der neue Sachschaden kann jedoch auf der Basis des Sachverständigengutachtens von dem alten Sachschaden unterschieden werden.
Er erhält dann den Anteil am Verlust zurück (OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 11. Februar 2008, Aktenzeichen I-1 U 181/07;). Aber auch im Bemühen, den Versicherungsunternehmen auch auf den alten Verlust anzusprechen, gibt es einen strafbaren Betrugsversuch. Das Vorstehende trifft auf mögliche Betrügereien gegen die Werkstätte oder ihre Erfüllungsgehilfen zu. Allerdings waren auch im Seitenheckbereich Schäden vorzufinden.
Daher lehnte das LG die Beschwerde nach dem Grundsatz "Wer zu viel Schadenersatz beansprucht, erhält nichts" ab. Diese Situation ist nicht mit den gedeckten Verlusten zu vergleichen, bei denen der alte Verlust "angefeuert" wird. Es wurde aber auch nicht ganz auszuschließen sein, dass der Sachschaden in der hinteren Rechten durch den Verkehrsunfall verursacht wurde.
Wenn in einer solchen Sachlage der beanstandete Sachschaden fachlich und mathematisch begrenzt werden kann, wird dem Geschädigten der andere Teil des Schadens erspart. Weil nicht sichergestellt war, dass der Eigentümer dem Gutachter einen früheren Schadensereignis verheimlicht hatte, muss die Versicherungsgesellschaft auch die Kosten für das Gutachten vollständig ausgleichen. Im Falle von Kaskoschäden beauftragte der Versicherungsgeber in der Regelfall den Gutachter und erstattete ihm daher auch die Kosten für das Gutachten.
Gegebenenfalls kann geprüft werden, ob der Versicherungsgeber gegen den betrügerischen Versicherten einen Antrag stellt, damit dieser ihm die Kosten für die interne Kosten des Gutachtens im Rahmen eines Rechtsbehelfs erstatten kann.
Allerdings gilt die Verpflichtung zum Ersatz des Schadens nicht für alle Variationen mit Ausnahme der strittigen Schadensursache. Dabei geht es nicht mehr um die Beweiskraft und die unterstellte Begrenzung von Alt- oder Altschäden, sondern um die Verpflichtung des Garantienehmers, den Versicherungsgeber wahrheitsgetreu über alle schädigungsrelevanten Tatsachen zu informieren. In diesem Fall hat der Versicherungsgeber den klaren Teil des Schadens zu bezahlen.
Es ist zu erwarten, dass sie seit Bestehen des neuen Betrugsbekämpfungssystems für Versicherungsunternehmen als Teilnehmer an diesen Regelwidrigkeiten miteinbezogen werden.