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Autokredit Vw Bank
Auto-Kredit Vw BankInformiert die Bank den Kunden bei Vertragsabschluss nicht angemessen und vollständig darüber, so hat dies Folgen: Tatsächlich gibt es nur ein 14-tägiges Auszahlungsrecht. Sofern der Finanzierungsvertrag nach dem 10. Juni 2010 geschlossen wurde, können viele Audi und Volkswagen Kunden den Finanzierungsvertrag noch heute aufheben.
Im von ihm zu bestimmenden Falle könnte der Kfz-Kreditvertrag und damit auch der Abnahmevertrag effektiv aufgehoben werden, obwohl der Antragsteller seinen Volkswagen-Pkw bereits im Okt. 2014 angeschafft hatte.
Das LG Arnsberg hielt jedoch die Rücktrittserklärung vom Juli 2016 für inksam. Der 14-tägige Rücktrittszeitraum hatte noch nicht angefangen, da der Finanzierungsvertrag mit der Volkswagen Bank nicht die notwendigen Informationen erhalten hatte. So wurde der Antragsteller über sein Recht, seinen Vertrag zu kündigen, nicht ausreichend informiert. In der Folge hat sie festgestellt, dass der Antragsteller der Volkswagen Bank weder Zinsen noch Kapital schuldig ist, da der Kaufvertrag und der Kreditvertrag in ein Rückgeschäft umgewandelt wurden.
Dieser Beschluss wird nun vom Landgericht Berlin in seinem Beschluss vom 05.12.2017, Az.: 4 O 150/16, bekräftigt. Die Autokreditvereinbarung der Volkswagen Bank beinhaltete auch in diesem Vergleichsfall nicht die notwendigen Pflichtinformationen, über die der Konsument von der Bank zu informieren ist.
Im vorliegenden Fall handelt es sich um einen Betrag von 12.400,00 . Dies verdeutlicht, dass die Konsumenten von der Kündigung der Kredit- und Kaufverträge wirtschaftlich profitiert haben. Aber die Auszeichnung hat eine Kehrseite: Das Berliner Landgericht schließt sich dem Arnsberger Landgericht an und ist der Ansicht, dass der Antragsteller einen Werterhalt in einem Wert von kaum 4.000,00 an die Volkswagen Bank bezahlen muss.
Allerdings steht dieses Resultat nicht nur im Widerspruch zu der weit verbreiteten Ansicht, dass die Konsumenten die Bankkompensation für die Benutzung eines Autos nach dem 13. Juni 2014 nicht mehr bezahlen müssen. Dementsprechend ist es eine Bedingung, dass der Konsument über sein Rücktrittsrecht informiert wurde. Das kann natürlich nur heißen, dass er komplett und einwandfrei unterwiesen wurde.
Die Kläger haben gegen die Entscheidungen der Landgerichte Arnsberg und Berlin wegen der Entschädigungspflicht Beschwerde einlegt. Gern informieren wir Sie, ob in Ihrem Falle auch ein Rücktrittsrecht vorliegt.