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Kredit mit Bürgen
Gutschrift bei BürgenIm Falle einer schlechten Kreditwürdigkeit kann eine zweite Kontaktperson beigezogen werden. Oftmals reicht es aus, z.B. den Ehegatten des Bewerbers, ein anderes Familienmitglied oder einen Bekannten als zweiten Darlehensnehmer im Mietvertrag zu registrieren. Dies ist jedoch nur möglich, wenn die zweite betroffene Personen das Alter von achtzehn Jahren erreicht hat, über ein geregeltes Gehalt oder einen unbestimmten Anstellungsvertrag und eine gute Kreditwürdigkeit verfügen.
Prinzipiell ist ein Garant, d.h. diejenige, die im Insolvenzfall des eigentlichen Schuldners die Tilgung der Tranchen übernommen hat, eine Sicherung für das Kreditinstitut. Für die zweite Personen ist es sicherlich mit einem bestimmten Gefährdungsfaktor verknüpft, als Garant aufzutreten. Aber was ist, wenn sich der Garant selbst zum Zeitpunk der beantragten Kreditrückzahlung in wirtschaftlichen Notlagen befindet?
Das hält aber nicht davon ab, dass Bank- oder Kreditanstalten ihre Ansprüche weiter geltend machen und auf der Tilgung der Tranchen beharren....... Die Beantragung eines Darlehens mit Bürgen kann daher sehr riskant sein.
Garantie: Merkmale und Kündigungsoptionen
Durch eine Garantie ist es für Vermieter oder Kreditgeber möglich, sich gegen den Ausfall des Mieters oder Darlehensnehmers zu versichern. Aber eine Garantie muss sorgfältig geprüft werden. Schließlich geht der Garant mit einem Garantievertrag weit reichende Verbindlichkeiten ein. Aber was sind die Pflichten eines Bürgen im Einzelnen? Was muss ein Aval ausmachen?
Kann man eine Garantie erneut stornieren? Wofür gibt es eine Garantie? Die Zielsetzung einer Garantie sollte für die meisten Menschen ersichtlich sein. Es soll die Kreditoren vor einem eventuellen Ausfall des Debitors schützen. Der Garantiegeber hat in diesem Falle einzugreifen und alle offenen Zahlungsansprüche zu erfüllen. Per Definition ist eine Garantie daher ein unilateraler vertraglicher Bestandteil zwischen dem Kreditgeber und dem Bürgen.
Traditionsgemäß gibt es zwei Hauptbereiche, in denen eine Garantie in Anspruch genommen wird: das Kreditgeschäft und die Vermietung von Immobilien. Beispielsweise benötigen die Kreditinstitute unter gewissen Voraussetzungen eine Garantie, bevor sie einem Darlehensnehmer einen Kredit zuteilen. Viele Hauswirte benötigen auch eine Garantie von ihren potentiellen Mitbewohnern. Gerade Studierende und Menschen mit geringem Verdienst sind oft auf einen Bürgen für eine erfolgreiche Miete in der Regel abhängig.
Zur Sicherung der Ansprüche wird in diesen Faellen ein Garantievertrag geschlossen. Grundsätzlich können drei Typen von Garantien unterschieden werden. Es geht um die Art der Garantien. Normale Garantie: Eine ordentliche Garantie besagt, dass, wenn der Schuldner in Verzug gerät, das Eigentum zunächst vollstreckt wird. Der Bürge muss dann nur noch den verbleibenden Betrag bezahlen.
Direkte Schuldengarantie: Im Falle einer Direkten Schuldengarantie muss der Garant die offenen Ansprüche vor der Zwangsvollstreckung des Schuldnervermögens ausgleichen. Potentielle Bürgen sollten sorgfältig prüfen, ob sie wirklich einen solchen Garantievertrag abschließen wollen. Garantie auf erstes Anfordern: Mit der so genannten Garantie auf erstes Verlangen geht man noch einen weiteren Weg.
In diesem Fall hat der Garant unverzüglich einzugreifen, wenn der Schuldner in Verzug gerät - auch wenn möglicherweise kein Anspruch gegen den Garantenbestehen kann. Ein solcher Garantievertrag sollte auch von Kritikern kritisiert werden. Die Garantie muss in schriftlicher Form abgegeben werden. Neben der Garantieart sind in einem Garantievertrag die Angaben des Bürgen, des Hauptschuldners und des Kreditgebers enthalten.
Darüber hinaus muss der Schuldenbetrag - also der Darlehensbetrag - in der Garantievereinbarung erfasst werden. Mit einer Garantie gehen eine Vielzahl von Pflichten einher, von denen einige Garantiegeber nichts wissen. Bei einer Garantie verpflichtet sich der Garant, die Ratenzahlung eines Darlehensnehmers zu tragen, wenn dieser nicht mehr in der Lage ist, diese zu erfüllen.
Im Falle eines Kreditvertrages ist eine Kündigung der Garantie nur möglich, wenn dies im Voraus vertragsgemäß geregelt ist. Der Garant hat die vereinbarten Schulden mit allen seinen Einkünften und Vermögenswerten zu bezahlen. Ein Widerruf einer Kreditgarantie ist nicht möglich, es sei denn, dies wurde im Voraus schriftlich festgelegt.
Im Falle des Todes eines Bürgen geht die Garantie auf seine Nachkommen über. Der Garantievertrag gilt auch nach einer Trennung. Darf ich eine Kaution aufheben? Im Falle eines Mietvertrages ist es möglich, die Garantie problemlos zu stornieren, sofern der Garant eine vernünftige Vorlaufzeit einhält. Dagegen ist eine Kreditgarantie in der Regel nicht auflösbar - jedenfalls wenn keine vertraglichen Gründe für eine Kündigung vorliegen.
Erst wenn der Garantievertrag selbst unter rechtswidrigen Umständen abgeschlossen wurde, kann der Garant die Garantie aufheben. Die Ehepartnergarantie ist eine gängige Garantieform. Hier fungiert ein Ehegatte als Garant für den anderen. Bei vielen Kreditinstituten ist es ausdrücklich erforderlich, dass die Ehegatten bei der Kreditaufnahme eine solche Garantie übernehmen.
Auch nach einer Ehescheidung bleibt der Garant mit seinem ganzen Kapital haftbar. Nur wenn der Garantievertrag als unmoralisch zu betrachten ist, ist es möglich, die Garantie zu annullieren. Unmoralisch ist es zum Beispiel, wenn der Garant nur aus der emotionalen Bindung an den Ehegatten heraus handelte und dies vom Darlehensgeber ausgebeutet wurde.