Der Wunsch des Menschen nach spontaner Mobilität die das zeitaufwendige Einspannen der Pferde …
Variables Darlehen Sparkasse
Volle Darlehen SparkasseDer Weg, wie Sparbanken loyale Kundschaft abziehen und diesem entgegenwirken.... - Hillmar Juckel, Andreas Doose
Der 1958 geborene Hilmar I. studierte Betriebswirtschaftslehre in Kiel, ist seit über 25 Jahren als Managementberater tätig, ist Mitbegründer von zwei Start-up-Unternehmen und hat in seiner Berufskarriere umfangreiche Erfahrung mit Banken, vor allem der Sparkasse gesammelt. Vor allem bei der Optimierung des Kundennutzens und der Steigerung der Zufriedenheit der Kunden steht die Kanzlei Unternehmen sberatung zur Seite.
Zinsanpassungsklausel: Das "Ding" mit dem Kleindruck
Zinsklauseln für variable Kredite - viele Bankenkunden haben sich in Phasen sinkender Zinssätze auf einen flexiblen Zins für ihre Kredite geeinigt. Weil der Zins seit 2008 stark gesunken ist, war zu befürchten, dass sich die Hausbank anpassen würde - bedauerlicherweise nicht! Bei vielen Bankenkunden wird ein Darlehen mit der Hausbank oder Sparkasse zu einem veränderlichen Zins abgeschlossen.
Man hofft, dass man in Phasen fallender Zinssätze auch an den fallenden Zinssätzen teilnimmt. Im Falle von Veränderungen muss die Sparkasse oder Sparkasse überprüfen, ob diese für den Auftrag relevant sind. Ändert sich dieser Zinssatz um einen gewissen Betrag, muss die Sparkasse oder Sparkasse den Zinssatz anheben.
Viele Anleger vermuten jedoch, dass die Sparkasse ihre Zinsen aufgrund der erheblichen Zinsanpassungen nicht richtig anpaßt. Diese wird oft nicht vorgenommen, weil der Auftraggeber der Ansicht ist, dass die Hausbank oder Sparkasse die Umstellung richtig durchführt. Diejenigen, die sich für den variablen Zinssatz ihres Kredits entscheiden, partizipieren an den Möglichkeiten und Risken des Markts - so weit die These.
Tatsächlich neigen die Kreditinstitute jedoch dazu, die variablen Zinssätze zu träge zu senken und bei steigenden Zinssätzen rasch anzuheben. Besonders überrascht sind die Schuldner gegenwärtig von Zinsanhebungen, wenn das sinkende Leitzinsniveau der vergangenen Jahre oft zu wenig, zu schleppend oder gar nicht an sie weitergegeben wurde. Die " Art des Grundeigentümers ", wie z.B. die Phrase " Die Hausbank kann die Zinssätze bei Bedarf an Marktbedingungen heraufsetzen ", ist nicht ausreichend.
Maßgeblich für die Angleichung ist dann die von der Rechtsprechung entwickelte konkrete Ausgestaltung, d.h. die Bestimmungen der Urteile des Landgerichts Köln oder des Oberlandesgerichts Celle. Ändert sich der Referenzzins um die Höhe der Anpassungsspanne (0,2 oder 0,3 Prozentpunkte) gegenüber der vorangegangenen Änderung, ist eine Zinsanpassung zwingend erforderlich. Darlehen, die nach Ablauf der Festschreibungszeit veränderlich waren und keine genaue Zinsanpassungsvereinbarung haben, sind ebenfalls gleich zu behandel.
Anhand des Referenzzinssatzes kann festgestellt werden, ob ein Darlehen korrekt angepaßt wurde. Das Anfangsverhältnis zwischen Nominalzins und Referenzzins ist immer gleich geblieben, mit kleinen Verzögerungen und kleinen Abweichungen.