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Ksk Darlehen
Ksk-DarlehenAmtsgericht Köln: Aufhebung des KSK Köln-Darlehens erfolgt - STADER RECHTSANWÄLTE
Mit Beschluss vom 19. Oktober 2017 (15 O 448/16) hat das LG Köln entschieden, dass die Hausbank aufgrund eines Kreditaufrufs keinen Anspruch mehr auf die Auszahlung der Raten hat. Als Teil der Aufhebung hat die BayernLB Zinsen in Höhe von 2.027,96 auf die bis zum Zeitpunkt des Widerrufs gezahlten Kreditzinsen zu entrichten (sog. Nutzungsentgelt). Danach müssen die Konsumenten für die Kredite keine Vorauszahlungsstrafe in Höhe von ca. 23.000 Euro aufwenden.
So haben die durch RA David Stader repräsentierten Konsumenten im Dez. 2010 mehrere Kreditverträge mit der Kreisparkasse Köln zur Eigenheimfinanzierung abgeschlossen. In den Darlehensverträgen ist eine Widerrufsbelehrung mit folgendem Wortlaut enthalten: "Die Laufzeitbeginn nach Vertragsabschluss, jedoch erst nach Eingang aller nach 492 Abs. 2 BGB erforderlichen Informationen (z.B. Informationen über den Jahreszins, Informationen über das bei Beendigung des Vertrages anzuwendende Vorgehen, Informationen über die für die Verbundbank zuständige Aufsichtsbehörde)".
Weder im Kreditvertrag noch in den beigefügten Dokumenten wurde die Aufsicht genannt. In der Zeit von MÃ??rz 2016 haben die Konsumenten den Kreditvertrag widerrufen und die Kreditsparkasse Köln aufgefordert, den Widerruf und die Abwicklung des Kredits anzuerkennen. Diesem ist die Bezirkssparkasse jedoch nicht nachgekommen, so dass eine Beschwerde beim Kölner Landesgericht einzureichen war. Das Feststellungsverfahren der Konsumenten war erfolgreich.
Der Gerichtshof hat den Widerspruch als rechtskräftig anerkannt und festgestellt, dass die Konsumenten nach dem Widerspruch keine Leistungsraten mehr bezahlen müssen. Aus Sicht der Koelner Juroren musste die Bezirkssparkasse die Aufsichtsbehoerde im Kreditvertrag nennen. Der von der Kreissarkasse erhobene Einspruch, dass die Aufsicht einem Durchschnittsverbraucher bereits bekannt sei, wurde vom Gerichtshof nicht berücksichtigt.
Nachdem die Kreissarkasse eine Gegenklage eingereicht hatte, wurde auch über die rechtlichen Folgen des Rückrufs mitentschieden. Danach muss die Hausbank die von den Darlehensnehmern gezahlten Teilbeträge bis auf Widerruf zu verzinsen. Aufgrund des wirksamen Widerspruchs ist die BayernLB ferner nicht berechtigt, die bei vorzeitiger Rückzahlung üblicherweise fällige Vorauszahlungsstrafe von mehr als 23.000,00 zu fordern.
Die Entscheidung ist noch nicht endgültig. Die Entscheidung ist wichtig für Konsumenten, die einen Darlehensvertrag mit einer vergleichbaren Kündigungspolitik abgeschlossen haben. Der Rücktritt von neuen Verträgen erspart oft erhebliche Vorauszahlungsstrafen.